Swiss Made Uhren

 

Die Herkunftsbezeichnung “Swiss Made” Uhren steht weltweit für Präzision, Zuverlässigkeit und höchste Qualität. Zahlreiche Schweizer Uhrmacher bewahren diese einzigartige Uhrmacherkunst. Um die Herkunft und Ansprüche der Uhren zu sichern, unterliegt das Swiss Made Label strengen gesetzlichen Vorgaben.

Mindestens 60% der Herstellungskosten einer Uhr und ihres Uhrwerks müssen in der Schweiz anfallen. Unverarbeitetes Rohmaterial wird dabei nicht berücksichtigt. Die gesamte technische Entwicklung von Uhr und Uhrwerk muss ebenfalls in der Schweiz erfolgen. Bei rein mechanischen Uhren umfasst dies Konstruktion und Prototyping der gesamten Uhr. Nicht ausschliesslich mechanische Uhren erfordern zusätzlich die Entwicklung von Leiterplatte, Display und Software in der Schweiz. Ob Swiss Made Uhren für Herren oder für Damen, jedes Modell muss diese Anforderungen erfüllen.

Auch das Uhrwerk selbst unterliegt strengen Kriterien. Es muss das in der Schweiz entwickelt, montiert und abschliessend geprüft werden. Mindestens die Hälfte des Werts aller Bestandteile des Uhrwerks müssen schweizerischer Herkunft sein.

Der Zusammenbau der Uhr ist ebenfalls genau geregelt. Das Einschalen, also die Montage des Uhrwerks in das Gehäuse, sowie die finale Qualitätskontrolle müssen in der Schweiz stattfinden.

Seit dem 1. Januar 2017 gelten verschärfte Anforderungen für das Swiss Made Label. Diese Anpassungen sind Teil der “Swissness”-Gesetzgebung, die den Schutz des Schweizer Namens und des Schweizer Kreuzes für Produkte und Dienstleistungen verstärkt und die Anforderungen an die Wertschöpfung in der Schweiz erhöht. Ziel ist es, die Glaubwürdigkeit des Labels zu sichern und Missbrauch zu verhindern. So bleibt Swiss Made auch in Zukunft ein verlässliches Zeichen für echte Qualität.

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